Die im Jahr 1900 von Robert Kleinau errichtete Doppelhaus-Villa im Stadtteil Berlin Zehlendorf ist in der Berliner Liste für Denkmäler als einzelnes Kulturdenkmal eingetragen.
Die Fassade war zum Zeitpunkt der Beauftragung in einem maroden Zustand. Der Putz war teilweise bereits abgefallen, Putzverzierungen zerstört, die Fugen des Klinkermauerwerks ausgewaschen, das Holz des Fachwerks angegriffen und die Fenster überarbeitungswürdig.
Im Zuge der Baumaßnahme wurde zuerst eine Schadenskartierung erstellt um den Umfang der notwendigen Arbeiten festzulegen. In enger Abstimmung mit dem Denkmalamt wurden die Ergebnisse des Befundes bewertet. So wurde der vorhandene Putz verfestigt und Fehlstellen wurden ergänzt. Das Fachwerk wurde behutsam saniert, die Fenster wurden überarbeitet und das ganze Gebäude wieder mit einem Anstrich in der ursprünglichen Farbgebung versehen.